Religion an der ESS
Der Religionsunterricht in der Europäischen Schule Straßburg ist bestrebt, « ein bevorzugter Ort der Erziehung » zu sein. Er reiht sich uneingeschränkt in den Rahmen des allgemeinen Erziehungs- und Ausbildungsprozesses der Schüler der Europäischen Schulen ein. Jedem Schüler werden Orientierungspunkte angeboten, damit er eine überlegte und verantwortungsbewusste Einstellung für sein Leben und seine Verpflichtungen entwickeln kann, welche «sich an das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas anlehnt» in Einklang mit seiner Definition in der Präambel zum Vertrag von Lissabon.
Dieser Religionsunterricht reiht sich somit in den Rahmen ein, welcher in der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen definiert wurde: « Bei der Erziehung und im Unterricht werden Gewissen und Überzeugung des einzelnen geachtet » (Art.4 §6).
Dieser Unterricht hilft den Schülern somit, den Reichtum der europäischen Kulturen voll auf sich wirken zu lassen, einen Erkenntnisprozess in Gang zu setzen und die Erfahrung eines europäischen Lebens unter Achtung der Traditionen aller Länder Europas sowie bei gleichzeitiger Wahrung ihrer eigenen individuellen Identität gemeinsam zu erleben. Er soll ebenfalls einen Dialog mit der Kultur und den Geisteswissenschaften sowie mit den anderen religiösen, philosophischen und ethischen Traditionen stiften.
Die Schüler werden über diesen Unterricht darauf vorbereitet, als verantwortungsbewusste Bürger aufzutreten, welche in der Lage sind, zur Entwicklung demokratischer, solidarischer, pluralistischer und den anderen Kulturen gegenüber offener Gesellschaften beizutragen. Sie können auf diese Weise Zugang zum Reichtum der kulturellen und religiösen Vielfalt erhalten, und zwar unter gleichzeitiger Anerkennung und Achtung der vielfältigen Überzeugungen, im Streben nach einem Engagement für Frieden, Gerechtigkeit, Schutz der Schöpfung und einem vorrangigen Interesse an den Ärmsten.
In Übereinstimmung mit den religiösen oder philosophischen Überzeugungen der Eltern ist daran zu erinnern, dass ihr Recht, sich für den als Pflichtfach vorgesehenen Religionsunterricht ihrer Wahl oder den konfessionsneutralen Ethikunterricht zu entscheiden, Artikel 14 §3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union achtet. Jeder Religionsunterricht entwickelt sein eigenes, spezifisches Programm unter Einhaltung der grundlegenden Aspekte der Erziehungsdynamik, welche die Europäischen Schulen den Schülern anbieten. Er wird von den zuständigen Religionsbehörden in Einklang mit den Kriterien aller Schulprogramme ausgearbeitet und vom Obersten Rat der Europäischen Schulen genehmigt.
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