Europäisches Abitur
Der Besuch der Sekundarschule wird am Ende der siebten Klasse durch die Europäische Abiturprüfung abgeschlossen.
Das Abschlusszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie auch in einigen anderen Ländern anerkannt.
Die Inhaber des Europäischen Abiturzeugnisses besitzen in ihrem jeweiligen Herkunftsland dieselben Rechte und Vorteile wie die Inhaber eines Abschlusszeugnisses des betreffenden Landes nach Abschluss der Sekundarstufe.
Sie haben dasselbe Recht auf Zulassung an den Universitäten oder Hochschulen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes mit vergleichbaren Qualifikationen.
Der Prüfungsausschuss, der die Prüfungen in allen Sprachabteilungen überwacht, wird von einem Universitätsprofessor geleitet und setzt sich aus Prüfern aus allen Ländern der Europäischen Union zusammen. Die Prüfer werden jährlich vom Obersten Rat der Europäischen Schulen ernannt und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie sich auch in ihren Heimatländern für die Ernennung in einen gleichwertigen Prüfungsausschuss gelten.
Mehr Informationen darüber:
https://www.eursc.eu/de/European-Schools/studies-certificates/European-Baccalaureate