Austausch
Mein Kind möchte an einem Austausch teilnehmen: häufig gestellte Fragen…
An wen kann man sich bezüglich des Austausches wenden?
Für die Koordination des Austauschprogramms sind verantwortlich:
- Xavier Duhamel: xavier.duhamel@ac-strasbourg.fr
- Emilie Schirmann: emilie.megel@ac-strasbourg.fr
Wer kann sich für einen Austausch bewerben?
Alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022-2023 die Klassen S4 und S5 besuchen, ihre Sprachkenntnisse verbessern und ein neues Land oder eine neue Kultur entdecken möchten, können sich für einen Austausch bewerben.
Wie lange dauert der Austausch?
Der Austausch findet immer im ersten Semester statt.
- Für die S4: Austausch von 6 bis 8 Wochen (von September bis zum Ende der Herbstferien oder von den Herbst- bis zu den Weihnachtsferien)
- Für die S5: das gesamte erste Semester
Können alle Schüler/-innen, die dies möchten, an einem Austausch teilnehmen?
Um an einem Austausch teilzunehmen, bewirbt sich die Schülerin / der Schüler schriftlich bei Herrn Duhamel oder Frau Schirmann, die das Austauschprogramm gemeinsam koordinieren.
Hierzu muss das Bewerbungsblatt ausgefüllt und ein Bewerbungsbrief verfasst werden, der Auskunft über die Beweggründe für den Austauschwunsch und über individuelle Wünsche gibt.
Da aufgrund der epidemischen Lage eine Wiederaufnahme des Austauschprogramms vor den Klassenkonferenzen des ersten Semesters nicht möglich war, werden Herr Duhamel und Frau Schirmann die Bewerber*innen nach Rücksprache mit den jeweiligen Lehrer*innen auswählen.
Wie sieht es mit den sanitären Einschränkungen aus?
Wer an einem Austausch teilnehmen möchte, muss sich an die Bedingungen und Einschränkungen halten, die zum Zeitpunkt des Aufenthaltes in dem Land gelten, in dem die Austauschzeit verbracht wird.
Im Falle einer Stornierung trägt die Familie des Austauschschülers / der Austauschschülerin alle bereits angefallenen Kosten (zum Beispiel Reisekosten). Die Schule leistet keinen finanziellen Ausgleich.
Was sollte das Bewerbungsschreiben beinhalten?
Im Bewerbungsschreiben legt die Schülerin / der Schüler seine Beweggründe für die Bewerbung um einen Austausch dar sowie ihre / seine individuellen Wünsche. Es können auch die eigene Familie, das Lebensumfeld, Freizeitbeschäftigungen, Hobbys, Interessen usw. beschrieben werden.
Wenn die Bewerbung angenommen wird, dient dieses Bewerbungsschreiben auch zur Erstellung von möglichst gut passenden Austauschpartnerschaften.
Wie findet die Auswahl der Partnerschule statt?
Die Auswahlkriterien hängen vom jeweiligen Wunsch der Schülerin / des Schülers ab: Verbesserung der Zweitsprache, Entdecken einer anderen Kultur, die Funktionsweise einer anderen Schule miterleben…
Jede Schülerin / Jeder Schüler kann bis zu fünf Partnerschulen angeben, die in der Reihenfolge ihrer / seiner Präferenzen angeordnet sind.
Sind die Partnerschulen immer dieselben oder wechseln sie von Jahr zu Jahr?
Ein Austausch ist möglich, wenn für die Jugendlichen, die daran teilnehmen möchten, an anderen Schulen Austauschpartner*innen gefunden werden. Je nach den Austauschanfragen, die wir von anderen Schulen bekommen, und den Anfragen unserer eigenen Schüler*innen können die Partnerschulen von Jahr zu Jahr wechseln.
Für dieses Jahr gibt es folgende Angebote:
S4 | S5 |
/ | Brüssel (I, II, III, IV) (Belgien) |
/ | Mol (Belgien) |
Tallin (Estland) | Tallin (Estland) |
Helinski (Finland) | Helinski (Finland) |
Bad Vilbel (Deutschland) | Bad Vilbel (Deutschland) |
/ | Karlsruhe (Deutschland) |
/ | Parma (Italien) |
/ | Brindisi (Italien) |
/ | Varese (Italien) |
Luxemburg (I,II) | Luxemburg (I,II) |
Alicante (Spanien) | Alicante (Spanien) |
/ | Bergen (Niederlande) |
La Haye (Niederlande) | La Haye (Niederlande) |
Habe ich die Garantie, einen Austausch an der Schule meiner Wahl machen zu können?
Die Austauschkoordinatorinnen und -koordinatoren tun ihr Bestes, um so viele Austauschwünsche wie möglich zu erfüllen, doch je nach Jahr und Anzahl der Anfragen müssen Schüler/-innen manchmal Konzessionen machen, da ihr erster Wunsch nicht erfüllt werden kann. In seltenen Fällen kann es auch passieren, dass ein Austauschwunsch überhaupt nicht erfüllt werden kann.
In welche Sprachsektion kommt mein Kind?
- Wenn die Sprachabteilung der Schülerin / des Schülers an der Partnerschule besteht, kommt die Schülerin / der Schüler in eine Klasse seiner ursprünglichen Sprachabteilung.
- Wenn die Sprachabteilung der Schülerin / des Schülers an der Partnerschule nicht angeboten wird, kann die Schülerin / der Schüler wählen, in welche der angebotenen Sprachabteilungen sie / er gehen möchte.
Welche Sprache wird in der Austauschfamilie gesprochen?
Die Sprache, die in der jeweiligen Austauschfamilie gesprochen wird, teilt uns die Partnerschule mit, wenn die von dort kommenden Anfragen übermittelt werden. Wir achten darauf, dass unsere Schüler/-innen und die Austauschfamilien problemlos miteinander kommunizieren können.
Kann garantiert werden, dass die Unterrichtsinhalte an den Partnerschulen die gleichen sind?
Die Lehrpläne sind an allen Europäischen Schulen identisch. Die pädagogische Freiheit der Lehrer/-innen führt jedoch dazu, dass nicht alle Teile des Lehrplans in derselben Reihenfolge behandelt werden. Es kann also sein, dass eine Schülerin/ein Schüler denselben Stoff zweimal durchnimmt oder ein bestimmtes Thema verpasst.
Beim sechswöchigen Austausch in der S4 kann es sein, dass ein Teil des Jahresprogramms doppelt behandelt wird oder ein Teil des Jahresprogramms fehlt.
Je nach Größe der Partnerschule kann nicht garantiert werden, dass alle Optionen, die es an der EES gibt, angeboten werden. In diesem Fall wird der Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer in Straßburg gehalten oder der Kurs eventuell vor Ort in einer anderen Sprache angeboten.
Wie erfolgt das Nacharbeiten der verpassten Unterrichtsinhalte? Gibt es bei der Rückkehr Unterstützung?
Jede(r) Austauschschüler(in) ist gehalten, sich mit den Lehrerinnen und Lehrern über den Stoff, der nachzuholen ist, abzusprechen. Wir empfehlen der Schülerin/dem Schüler, die oder der einen Austausch macht, eine(n) Klassenkameraden/-kameradin seines Vertrauens zu finden, die oder der alle wichtigen Unterrichtsunterlagen zur Verfügung stellen kann.
Es wird kein besonderer Unterstützungskurs für die Schüler/-innen angeboten, die von einem Austausch zurückkommen. Die Schüler/-innen, die an einem Austausch teilnehmen, sind nicht alle in derselben Klasse und fahren zum Teil zu unterschiedlichen Zeiten. Daher ist es nicht möglich, einen Unterstützungskurs zu organisieren. Wenn eine Schülerin/ein Schüler aufgrund ihrer / seiner Abwesenheit besondere Schwierigkeiten haben sollte, kann die jeweilige Lehrkraft sicher helfen.
Wie erfolgt das Nachholen von B-Tests oder Prüfungsklausuren?
- Schüler/-innen der S5 sind ein komplettes Semester lang im Austausch und machen ihre Prüfungen an der Partnerschule. Das vollständige Zeugnis wird uns nach dem Austauschsemester zugesandt.
- Schüler/-innen der S4, die 6 oder 8 Wochen lang im Austausch sind, machen die geplanten Tests an der Schule, an der sie sich gerade befinden. Es kann also sein, dass eine Schülerin/ein Schüler in einem Fach drei B-Tests im Semester absolviert und in einem anderen Fach nur einen. Die B-Tests, die in Straßburg verpasst werden, müssen, von Ausnahmen abgesehen, in der Regel nach dem Austausch nicht nachgeholt werden.
Wie werden die Noten übermittelt? Zählen die an der Partnerschule erworbenen Noten?
Von den Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie während des Austausches regelmäßig und gewissenhaft arbeiten. Am Ende der Austauschphase erstellt die Partnerschule eine von Kommentaren begleitete Notenübersicht.
Alle Noten, die während des Austausches erworben wurden, werden von den Straßburger Lehrkräften berücksichtigt, wenn sie ihre Semesterzeugnisse erstellen.
Ist ein Austausch immer wechselseitig?
Wir bemühen uns darum, die Partnerschaften so zusammenzustellen, dass unsere Schüler/-innen von Familien aufgenommen werden, deren Kinder von den Straßburger Familien aufgenommen werden, dies mit dem Ziel, die Kommunikation und das Vertrauensverhältnis zwischen den Familien zu fördern. Es kann jedoch sein, dass ein Austausch in einer Familie stattfindet, deren Kind nicht zum Austausch nach Straßburg kommt.
Findet ein wechselseitiger Austausch immer gleichzeitig statt?
Bei einem Austausch über ein Semester sind beide Partnerschüler/-innen gleichzeitig im Austausch.
Bei einem Austausch über 6 oder 8 Wochen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein gleichzeitiger Austausch („same time“), das heißt, beide Kinder sind gleichzeitig im Austausch, ohne sich zu begegnen.
- Ein „before/after“-Austausch, das heißt, die Partnerschüler/-innen besuchen gleichzeitig dieselbe Schule und lernen sich kennen.
Nach der Zustimmung der Klassenkonferenz zum Austausch Ihres Kindes werden wir Sie fragen, welche Möglichkeit Sie bevorzugen.
Wer kommt für die Austauschkosten auf?
Die Reisekosten werden von der Familie des jeweiligen Kindes getragen.
Über die Kosten, die vor Ort entstehen, treffen beide Familien miteinander eine Vereinbarung. Da es sich in der Regel um einen gleichlangen Austausch handelt, übernehmen normalerweise die Familien die Kosten für das Kind, das sie beherbergen.
Aufnahmekosten in der Partnerschule gibt es nicht. Die Schülerin / Der Schüler bleibt auch für die Dauer des Austausches Schüler*in der Europäischen Schule Straßburg und untersteht deren Verantwortung.
Welche Regelung besteht für die Kantine?
Während der Abwesenheit eines Austauschkindes müssen keine Kantinenkosten bezahlt werden. Das Kind, das aufgenommen wird, kann für die Kantine unserer Schule eingeschrieben werden. Dazu muss das entsprechende Formular bei der Schulverwaltung abgeholt werden.
Welche Versicherungen sind notwendig?
Das Austauschkind braucht eine Europäische Krankenversicherungskarte (CEAM).
Juristisch gesehen ist weiterhin die Schule für das Kind verantwortlich. Trotzdem sollte bei der eigenen Versicherung geprüft werden, ob Ihr Kind auch im Ausland für die Schäden, die es verursachen oder erleiden könnte, und im Falle einer Rückführung haftpflichtversichert ist.
Zu beachtende Daten
- 18. März 2022: Abgabefrist für Bewerbungen und Bewerbungsbriefe
- 25. März 2022: Auswahl der Schüler*innen, die an einem Austausch teilnehmen können
- 1. April 2022: Abgabefrist der vollständig ausgefüllten offiziellen Dokumente
- April/Mai/Juni: Suche nach geeigneten Austauschpartnern / -partnerinnen