Anmeldung
INFORMATIONS ADMISSIONS
Mise à jour du 06.02.2025
Liebe Eltern,
wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Europäischen Schule Straßburg.
Das Aufnahmeverfahren an der Europäischen Schule beginnt am 24. Februar 2025.
Calendrier des admissions EES 25-26 DE
Bitte nehmen Sie, bevor Sie Ihren Aufnahmeantrag stellen, die Äquivalenztabelle der Bildungsstufen (tableau des équivalences d’études européennes) zur Kenntnis, die Sie auf unserer Internetseite finden.
Zusätzlich können Sie die Tabelle der Geburtsjahre konsultieren, um die Klassenstufe zu ermitteln, in die Ihr Kind eingeschult werden sollte.
Die Aufnahme in das erste Vorschuljahr (M1) ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind bis zum 31. Dezember des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll, vier Jahre alt ist.
Außer bei Kindern, deren Eltern der Berufskategorie A angehören und die nach dem 25. August 2025 in Straßburg ernannt, ist eine Aufnahme im Laufe des Schuljahres nicht möglich.
Als der Kategorie A zugehörig gelten Kinder, deren Eltern Mitarbeiter*innen von EU-Agenturen sind (also alle, die der Kategorie 1 an den historischen Europäischen Schulen angehören).
Nur in diesem Fall ist ein direkter Kontakt per E-Mail erforderlich. (ecole.europeenne@ac-strasbourg.fr)
Schulbesuche und Gespräche mit der Schulleitung sind erst nach der definitiven Aufnahme möglich.
Der Besuch unserer Schule, die eine öffentliche lokale Bildungseinrichtung, ein sogenanntes EPLE (Établissement Public Local d’Enseignement International) ist, ist kostenlos. Eventuelle Kosten entstehen lediglich für den Besuch der Schulkantine oder für Unterrichtsmaterialien (Vor- und Grundschule –
Zulassungsverfahren
an der Europäischen Schule Straßburg
Referenztexte
- Présentation du dossier d’intérêt général au Conseil d’inspection secondaire des Écoles européennes les 11 et 12 septembre 2007
- Approbation du dossier de conformité par le Conseil Supérieur des Écoles européennes à Helsinki les 15 et 16 avril 2008
- Ordonnance N°2014-238 du 27 février 2014 relative à l’établissement public local d’enseignement dénommé « École européenne de Strasbourg »
- Décret N° 85-924 du 30 août 1985 relatif aux établissements publics locaux d’enseignement
- Décret N°2015-232 du 27 février 2015 du ministre de l’Éducation Nationale, de l’enseignement supérieur et de la recherche, portant organisation et fonctionnement de l’École européenne de Strasbourg
- Code de l’éducation précisant les dispositions particulières relatives à l’École européenne de Strasbourg et au statut de l’EPLEI :
Die Europäische Schule Straßburg ist eine lokale öffentliche Bildungseinrichtung (ELPE) mit einem besonderen Bildungsangebot.
Der Unterricht erfolgt vom Vorschulzyklus (ab 4 Jahre) bis zum Europäischen Abitur, und zwar in drei Sprachabteilungen: der deutschsprachigen, der englischsprachigen und der französischsprachigen Abteilung.
Familien, die einen Zulassungsantrag für Ihr Kind stellen, werden darauf hingewiesen, dass die Wahl der Sprachabteilung der Muttersprache beziehungsweise der von Ihrem Kind hauptsächlich gesprochenen Sprache entsprechen sollte. Die Zulassung kann vom Bestehen bestimmter Tests abhängig gemacht werden. Nur für Kinder der Kategorie A, deren Muttersprache nicht an der Europäischen Schule Straßburg unterrichtet wird, muss eine der drei Verkehrssprachen gewählt werden.
« Es wird daran erinnert, dass die zum Zeitpunkt der Einschreibung festgelegte erste Sprache grundsätzlich endgültig ist. Die Anträge auf Änderung der Sprache 1 werden nach Maßgabe der in Artikel 47 e) der Allgemeinen Schulordnung festgelegten Bestimmungen geregelt. Eine Änderung der ersten Sprache kann vom Direktor nur gebilligt werden, wenn zwingende pädagogische Gründe vorliegen, die von der Klassenkonferenz ordnungsgemäß festgestellt wurden, und sie der Initiative eines ihrer Mitglieder entspringt. » (2019-01-D-35-de-8)
Wichtige Erläuterungen bezüglich einer Bewerbung im Sekundarbereich
Angesichts der sprachlichen Besonderheit des Unterrichts und des angestrebten Abschlusses werden die Schulunterlagen der Bewerberin / des Bewerbers bei der Entscheidung über die Zulassung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Tests in Sprache 1 und Sprache 2 durchgeführt. Eine Bewerbung für die S7 ist nur möglich, wenn zuvor die S6 an einer anderen Europäischen Schule absolviert wurde.
Zulassungskriterien
A.Die Kinder des Personals der europäischen und gemeinschaftlichen Organe und Agenturen werden gemäß Artikel 1 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen von Rechts wegen zugelassen und die Kinder, die bereits eine Europäische Schule (Typ I, II oder III) besuchen.
Anschließend werden die Bewerbungen in der folgenden Reihenfolge und im Rahmen der verfügbaren Plätze gemäß den nationalen Texten und europäischen Standards geprüft:
B1. Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern europäischer und internationaler Institutionen und Organisationen, die keine eigentlichen EU-Institutionen sind (In Straßburg sind dies der Europarat, die Pharmakopöe, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Eurocorps, Europäische Schule).
B2. Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der europäischen Staaten, die nicht Mitglied dieser Union sind, und anderer Staaten.
B3. Kinder aus Familien, die in Straßburg oder in der Umgebung wohnen und in denen mindestens ein Elternteil auf internationaler Ebene in Forschungs- oder Hochschuleinrichtungen oder in Unternehmen tätig ist.
B4. Kinder, deren Mutter- oder Zweitsprache eine andere europäische Sprache als Französisch ist. Diese Sprache muss zwingend eine der Verkehrssprachen sein, die an der Europäischen Schule Straßburg unterrichtet werden.
B5. Kinder aus Familien, die innerhalb Europas umziehen werden, oder Kinder, deren Familien ein Bildungsangebot im Sinne der Europäischen Schulen wünschen.
Wichtiger Hinweis: Sollte die Zahl der Bewerbungen in einer Kategorie (B1, B2, B3, B4 und B5) die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, werden vorrangig zugelassen:
- Kinder aus Familien, die einer im Arbeitsvertrag festgelegten Verpflichtung zur beruflichen Mobilität unterliegen, nicht dauerhaft in der Region wohnen und für die eine Fortsetzung der Schulausbildung in einem anderen als dem französischen Schulsystem in Betracht gezogen wird;
- Geschwister von Schüler*innen, die bereits an der Europäischen Schule eingeschult sind.
Wenn Ihr Kind nicht an der Europäische Schule aufgenommen werden kann, gibt es in Straßburg weitere spezielle Bildungsangebote. Die Aufnahme in diesen Schulen erfolgt ebenfalls nach einem genauen Zeitplan und bestimmten Kriterien. Die entsprechenden Informationen sind über den folgenden Link abrufbar:
http://www.ac-strasbourg.fr/delecoleausuperieur/sections-internationales/
- Für die Vor- und die Grundschule: Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Rathaus (cf. https://www.strasbourg.eu/inscription-enfant) ;
- https://www.ac-strasbourg.fr/admission-en-section-internationale-a-l-ecole-121589
- Sekundarschule: Kontaktieren Sie das CIO (Informations- und Studien- und Berufsberatungszentrum) (cf. https://www.ac-strasbourg.fr/trouver-un-cio-121598).